Jeweils zu Beginn eines Schuljahres wählen die Klassen in einem demokratischen Verfahren ihre Klassensprecherinnen und deren Vertreterinnen. In regelmäßig stattfindenden Klassenratssitzungen bespricht die jeweilige Klasse Probleme, wie z. B. Konfliktsituationen in den Pausen und erörtert Regeln für die gemeinsame Arbeit in der Klasse sowie für das Schulleben. Sollten diese das gesamte Schulleben betreffen, werden sie in die Schulparlamentssitzungen (s.u.) eingebracht.
Im Rahmen eines Schulparlaments haben demokratisch gewählte Vertreterinnen aller Klassen der Jahrgänge 1 bis 4 die Möglichkeit, auf wichtige Entscheidungen, die das schulische Miteinander betreffen, Einfluss zu nehmen. In der ersten Sitzung des Schuljahres werden die Schulsprecherin und ihre Vertreterin gewählt. Sie leiten mit Unterstützung einer Lehrkraft die Sitzungen und vertreten die Interessen der Schülerinnen vor der Schulleitung.
In regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden Anliegen aus den Klassenräten, aus der Lehrerkonferenz, des Hausmeisters und aus der Elternschaft erörtert und ggf. Entscheidungen getroffen.
In einem Protokoll werden die Klassen, Lehrerinnen und alle schulischen Mitarbeiter anschließend über die Ergebnisse informiert.