Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Gleiche Chancen für alle

28.09.2021

Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf dieLeistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT).

Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen das Mitmachen in Schule, Vereinen und Gruppen zu ermöglichen. Sei es bei Klassenfahrten, Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule sowie Kindertageseinrichtungen, als auch bei Musik, Sport oder bei Ferienfreizeiten von Vereinen und Gruppen - das BuT unterstützt Kinder und Jugendliche.

Somit haben sie gleiche Chancen auf Teilhabe und Bildung. Nutzen Sie das Angebot des Bildungs- und Teilhabepakets sowie die Schulsozialarbeit und geben Sie Ihrem Kind die Chance, die es verdient.

Die Stadt Dülmen hat alle Informationen noch einmal komprimiert zusammengefasst:

 

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

Wenn keine der o.g. Leistungen bezogen wird, könnte ausnahmsweise trotzdem ein Anspruch bestehen, wenn der Bedarf an Bildung und Teilhabe nicht vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Weitere Voraussetzungen für das BuT sind:

Das Kind bzw. die/der Jugendliche wird in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut bzw. besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, ist unter 25 Jahre alt und erhält keine Ausbildungsvergütung.

Eine Ausnahme gilt für Leistungen betreffend Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

 

Welche Leistungen gibt es?

Schulbedarfspaket:

Im Jahr 2021 erhalten Schüler/innen 154,50 EUR für den persönlichen Schulbedarf (zum 01.02.2021: 51,50 EUR und zum 01.08.2021: 103,00 EUR).

In den Rechtskreisen SGB II und SGB XII wird bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres die Leistung automatisch und ohne gesonderte Beantragung zu den o. g. Stichtagen ausgezahlt, ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.

Empfänger/innen von Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen das Paket förmlich beantragen.

Gemeinsames Mittagessen:

Sofern Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.

Ausflüge und Klassenfahrten:

Die Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in voller Höhe übernommen werden.

Kultur, Sport und Freizeit:

Bis zum 18. Lebensjahr können Kindern und Jugendlichen für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit max. bis zu 15,00 EUR im Monat zur Verfügung gestellt werden.

Ergänzende Lernförderung:

Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Über das BuT können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die erforderlichen Kosten übernommen werden.

Schülerbeförderung:

Bei Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule nicht ohne Zug oder Bus erreichen können, werden die notwendigen/ ungedeckten Beförderungskosten übernommen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (nächstgelegene Schule der gewählten Schulart).

 

Bei wem erhalte ich Informationen bzw. wo muss der Antrag gestellt werden?

Für Anträge der Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter der Stadt Dülmen zuständig:

Frau Reddemann            Telefon: 02594 / 12-587

 

Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten, ist die Wohngeldstelle zuständig:

Frau Wilstacke                Telefon: 02594 / 12-580

Frau Köhnke                   Telefon: 02594 / 12-581

 

Asylbewerberleistungsempfänger/innen wenden sich bitte an die Abteilung Integration:

Herr Demes                    Telefon: 02594 / 12-524

 

Sozialhilfeempfänger/innen wenden sich bitte an die Abteilung soziale Sicherung:

Frau Schenk                   Telefon: 02594 / 12-566 (Buchst. A-G)

Frau Steinberg                Telefon: 02594 / 12-588 (Buchst. H-Km)

Frau Koenen                   Telefon: 02594 / 12-556 (Buchst. Kn-Pd)

Frau Edelkamp                Telefon: 02594 / 12-570 (Buchst. Pe-Z)

 

Geben Sie Ihrem Kind Chancen auf Bildung und Teilhabe!